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Neben den beiden wichtigsten Grundlagen für das sächsische Kleingartenwesen finden Sie hier auch eine Reihe von Fragen und Antworten (FAQ) rund um das Vereins- und Pachtrecht.

FAQ


  1. Was ist bei der Errichtung von Bauwerken im Kleingarten zu beachten?
  2. Was ist unter „Bestandsschutz“ zu verstehen?
  3. Ist die kleingärtnerische Nutzung eine Erfindung der Neuzeit?
  4. Darf ich meine unansehnliche Gartenlaube durch eine neue Laube ersetzen?
  5. Ich muss meinen Garten aufgeben – was ist zu tun?
  6. Darf ein Vorstand die beräumte Herausgabe der Parzelle fordern?
  7. Ich muss meinen Kleingarten aufgeben - aber es ist kein Nachpächter vorhanden
  8. Was geschieht mit dem Kleingarten beim Tod des Kleingärtners?
  9. Ich habe weder Wasser noch Strom entnommen – muss ich trotzdem zahlen?
  10. Kann der Verein von mir die Ableistung von Gemeinschaftsleistungen (Pflichtstunden) fordern?




Die nachfolgenden Informationen sind der Webseite des LSK bzw. der Zeitschrift „Gartenfreund“ entnommen.

Haben Sie spezielle Fragen zum Kleingarten- bzw. Pachtrecht?
Dann schreiben Sie uns eine Mail oder informieren sich persönlich.

Wir werden alles tun, Ihnen eine befriedigende Antwort zu geben.